Nonlineares Fernsehen im Internet. Die Herausforderung: der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die zufriedenstellende Lösung für Verleger und öffentlich-rechtliche Online-Angebote? Noch nicht in Sicht.
ARD und ZDF müssen bereits jetzt Strategien entwickeln, Online Angebote durch eine redaktionelle Verknüpfung von Fernsehen, Hörfunk und Web stärker in die Programmarbeit einzubinden.
Die Generalsekretärin der ARD fragt „Was dürfen ARD und ZDF im Internet“. Die Verleger und der Verband des Privaten Rundfunks und Telemedien fürchten einen Wettbewerbsnachteil durch die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote und haben 2004 bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt.
Grundsätzlich gibt es zu wenige Sendungen, die unter Creative Commons lizenziert sind, um sie in den eigenen Blog einzubinden. Und nur wenige Redaktionen beziehen ihre Zuschauer wirklich interaktiv ins Programm ein. Die Fragestellung lautet „Was können ARD und ZDF im Internet“? Und was wollen wir sehen?